Der Baustromanschluss kann nur von Elektroinstallationsbetriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Eintragung beim jeweiligen EVU beantragt werden.
Der Baustromanschluss kann nur von Elektroinstallationsbetriebe mit Eintragung in die Handwerksrolle sowie Eintragung beim jeweiligen EVU beantragt werden.